Ausbildungsklassen

City Fahrschule Ausbildungsklassen
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B

Kraftwagen bis 3,5 t zG


Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zG,
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg 
    ist die zG der Kombination auf 3.5 t begrenzt.

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter: ab 18 Jahre
Im Rahmen des begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis 
bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung 
kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters 
begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 
3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat 
vor dem Geburtstag abgelegt werden.


Schulfahrzeug:
VW Tiguan R Line
mit allem technischen Komfort - nur sprechen kann er noch nicht...
Auf dem Bild sitzen wir noch auf den Golf GTD die sind aber Geschichte :)

 

BE und B 96

Pkw mit großem Anhänger


Mit der Führerscheinklasse BE erwirbt man die Berechtigung zum Führen von Kraftwagen der Klasse B in Kombination mit Anhängern über 750 kg und bis 3.500 kg zulässigem Gesamtgewichts.

Mindestalter: 18 / 17 Jahre

Schulfahrzeug: 
Die Cityfahrschule verfügt über einen Pferdeanhänger der Marke Böckmann für die Anhänger-Ausbildung.

Anhänger


Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist keine Klasse im eigentlichen Sinn. Es handelt sich um eine Ausdehnung der Klasse B:

▪ Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
▪ Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Mindestalter: 18 / 17 Jahre

Schulfahrzeuge:
Die Cityfahrschule verfügt über einen Pferdeanhänger der Marke Böckmann für die Anhänger Ausbildung.
        

A1 A2 A

Wir bilden volgende Klassen aus:

AM Roller 45 kmh

A1 Motorrad 125 cm³

A2 Motorrad 50 PS

A Motorrad über 50 PS

DER CLOU: Auf Sonderfahrten begleitet Jürgen euch auf seinem Motorrad. "Learning by Abgucken" lautet dann die Devise - was ganz nebenbei auch noch richtig Laune macht.

JETZT NEU !!!

mit Autoführerschein ein Motorrad mit 125 cm ³  fahren.

Info in der Fahrschule.

Mofa 

Mofa Prüfbescheinigung



Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h

Mindestalter: 15
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